BGH, Urteil vom 26.10.2016 – VIII ZR 211/15
In dem Urteil geht es um das Recht auf Zahlungsverweigerung des Käufers bei Lieferung eines Neuwagens mit einem kleinem Lackkratzer. Der BGH bejaht die Mängeleinrede nach § 320 BGB im Hinblick auf die Zahlung, obwohl der Mangel geringfügig iSd § 323 Abs. 5 S. 2 BGB war, so dass ein Rücktritt nicht möglich ist.