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Mietrecht: Eigenbedarfskündigung durch eine Außen-GbR

BGH, Urteil vom 14.12.2016 – VIII ZR 232/15

Das Urteil thematisiert eine Eigenbedarfskündigung durch Außen-GbR nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Darf sich eine Außen-GbR auf einen Eigenbedarf ihrer Gesellschafter berufen? Der BGH bejaht diese Frage grundsätzlich. Dies ist schon deshalb überzeugend, weil es in der Rechtspraxis oft vom Zufall abhängig ist, ob eine Vermietermehrheit bereits eine GbR bilden oder eine bloße Gläubigermehrheit/ Bruchteilsgemeinschaft. So beispielsweise wenn Ehegatte ein oder gar mehrere Wohnungen vermietet. Das Problem wird im Urteil gut aufbereitet und dargelegt.