Artikel mit dem Tag "§ 935 BGB"



Sachenrecht · 18. September 2020
BGH, Urt. v. 18.09.2020, Az. V ZR 8/19: Autohändler, die ihre Fahrzeuge zu unbegleiteten Probefahrten ohne Überwachung herausgeben, gehen ein hohes Risiko ein. Wird das Fahrzeug nicht zurückgebracht, wird ein gutgläubiger Erwerb durch einen Dritten nicht durch § 935 BGB verhindert.