BGH, Beschl. v. 08.05.2019 – XII ZB 8/19:
Kann man einen Schriftsatz form- und fristwahrend bei Gericht dadurch wirksam einreichen, dass man ihn unterschreibt, einscannt und dann als PDF an eine Email anhängt und an eine Verwaltungs-Email-Adresse des Gerichts schickt? Mit dieser Frage hatte sich jüngst der XII. Zivilsenat in seinem Beschluss vom 08.05.2019 – XII ZB 8/19 zu befassen.