BGH, Urteil vom 09.05.2018 – VIII ZR 26/17: Der Bundesgerichtshof hat sich mit der umstrittenen Frage beschäftigt, ob ein Käufer im Anschluss an eine bereits erklärte Minderung des Kaufpreises wegen desselben Sachmangels (auch) noch im Wege des sogenannten "großen Schadensersatzes" die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen kann.