Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter verschuldensunabhängig in Zahlungsverzug gerät, wenn er dem Kunden die von ihm angezahlten Reisekosten nicht innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung zurückzahlt
BGH, Urteil vom 09.05.2018 – VIII ZR 26/17: Der Bundesgerichtshof hat sich mit der umstrittenen Frage beschäftigt, ob ein Käufer im Anschluss an eine bereits erklärte Minderung des Kaufpreises wegen desselben Sachmangels (auch) noch im Wege des sogenannten "großen Schadensersatzes" die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen kann.