BGH, Urt. v. 18.09.2020, Az. V ZR 8/19: Autohändler, die ihre Fahrzeuge zu unbegleiteten Probefahrten ohne Überwachung herausgeben, gehen ein hohes Risiko ein. Wird das Fahrzeug nicht zurückgebracht, wird ein gutgläubiger Erwerb durch einen Dritten nicht durch § 935 BGB verhindert.
BGH, Urt. v. 9.2.2018 – V ZR 311/16: Ein Grundstückseigentümer haftet für einen durch den beauftragten Handwerker verursachten Brandschaden am Nachbarhaus verschuldensunabhängig aus § 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog.