BGH, Urt. v. 30.10.2019, Az. VIII ZR 69/18:
Auch wenn der Schaden fachmännisch repariert worden ist bliebt ein Unfallwagen ein Unfallwagen. Das bedeutet aber nicht, dass ein Pferd mit einer ausgeheilten Verletzung für immer ein "Unfallpferd" bleibt, entschied der BGH.