Das AG Frankfurt a.M., Urt. v. 11.10.2017 – 32 C 365/17 (72) hat entschieden, dass ein Grundstückseigentümer nicht für Schäden durch einen Walnussbaum haftet, welche über die Grundstücksgrenze in das Nachbargrundstück hineinragt.
BGH, Urteil v. 7.12.2017 – IX ZR 45/16: "Wird der Anwalt als Erfüllungsgehilfe eines Beraters tätig, haftet er dem Vertragspartner des Geschäftsherrn in der Regel nicht."
BGH, Urteil vom 23.11.2017 – III ZR 60/16: Der BGH präzisiert die Pflichten der zur Badeaufsicht in einem Schwimmbad eingesetzten Personen. Zudem anerkennt der BGH in Situationen, in denen eine Berufs- oder Organisationspflicht, andere vor Gefahren für Leben und Gesundheit zu bewahren, grob vernachlässigt wird, eine Beweislastumkehr. Die Nichtursächlichkeit der festgestellten Pflichtverletzung für den eingetretenen Schaden muss in diesen Fällen vom Rechtsverletzenden bewiesen werden.