Die Vorlesung Gesetzliche Schuldverhältnisse behandelt in Abgrenzung zu den vertraglichen Schuld- verhältnissen aus dem 8. Abschnitt des 2. Buches des Bürgerlichen Gesetzbuches das Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff BGB) und der ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812 ff BGB). Das Deliktsrecht ist hingegen Gegenstand eines besonderen Kurses und wird in diesem Rahmen nicht behandelt.
Aus dem Bereich der Geschäftsführung ohne Auftrag werden vor allem die Voraussetzungen und Rechtsfolgen berechtigter und unberechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag besprochen. Im Recht der ungerechtfertigten Bereicherung wird der Unterschied zwischen Leistungskondiktion und Nichtleistungskondiktion (Eingriffs-, Rückgriffs- und Verwendungskondiktion) verdeutlicht und die bereicherungsrechtliche Abschöpfung innerhalb von Drei- oder Mehrpersonenverhältnissen erklärt.
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